DIPL.-ING. MARTIN BRAUN, BSC
Ziviltechniker für Maschinenbau
Staatlich befugt und beeidet
Über mich
Maschinenbau seit 2003
Im Jahr 2003 erfolgte der Start in den Maschinenbau mit der Lehre in der voestalpine Stahl GmbH in Linz. Im Anschluss wurden die Abendschule für Maschinenbau in Linz und danach Bachelor- und Masterstudium für Maschinenbau in Graz absolviert.
Nach abschließender Masterarbeit bei der TEST-FUCHS GmbH im Bereich Prüfstandshydraulik folgte die Rückkehr nach Linz und eine Anstellung als technischer Projektmanager für Fluidtechnik bei der HAINZL INDUSTRIESYSTEME GmbH.
Mit der Vereidigung zum Ziviltechniker für Maschinenbau durch Landesbaudirektor Dipl.-Ing. Walter STEINACKER erfolgte am 21.08.2020 der Schritt in die Selbstständigkeit.
Aufzüge und Hebeanlagen
Seit 16. November 2023 bin ich im Verzeichnis der Aufzugsprüfer gemäß §13 Abs. 5 des Oberösterreichischen Aufzugsgesetzes 1988 gelistet und damit befugt, die notwendigen Überprüfungen bei Errichtung und Betrieb von Hebeanlagen sowie die regelmäßigen Überprüfungen von Aufzügen durchführen.
Fluidtechnik / Hydraulik
Mit jahrelanger Erfahrung in der Fluidtechnik unterstütze ich Sie in allen Ihren Anliegen. Beispiele sind die Unterstützung im Beschaffungsprozess von Neuanlagen, die Erstellung von kompletten Anlagenkonzepten oder die Störungssuche bei bestehenden Anlagen.
Abnahmen und wiederkehrende Überprüfungen nach AM-VO
Arbeitsmittel bedürfen vor der ersten Inbetriebnahme einer Abnahmeprüfung gemäß §7 AM-VO.
Nach Inbetriebnahme sind diese einer wiederkehrenden Prüfung nach §8 AM-VO durch Ziviltechniker zu unterziehen.
Beispiele sind Stapler, Krane, Tore, Hebebühnen,…
Überprüfung nach GewO
Der Ziviltechniker gilt als fachkundige Person im Sinne des §82b der Gewerbeordnung (GewO) und ist berechtigt, die vorgeschriebenen wiederkehrenden Überprüfungen durchzuführen.
CE Konformität nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. Maschinenverordnung 2023/1230
Ich unterstütze Sie bei den notwendigen Schritten für die Erlangung der CE Konformität Ihrer Anlage.
Gemeinsam überprüfen wir die Anwendbarkeit von Normen und Gesetzen und führen die Risikoanalyse durch.
Druckgeräte DDGV / DGÜW-V
Druckgerätehersteller unterstütze ich bei der Einstufung der Druckgeräte und der Einhaltung der Pflichten hinsichtlich der Dualen Druckgeräteverordnung (DDGV).
Betreibern von Druckgeräten helfe ich bei der Einstufung des Druckgeräts nach Druckgeräteüberwachungsverordnung (DGÜW-V) und führe Kontrollen für Druckgeräte mit niedrigem Gefahrenpotential durch.
Berufsmäßige Parteienvertretung vor Behörden
Der Ziviltechniker ist gemäß ZTG 2019 zur berufsmäßigen Parteienvertretung vor Verwaltungsbehörden, Gerichten, usw. berechtigt.
Ich unterstütze Sie bei den notwendigen Behördenwegen wie beispielsweise der Betriebsanlagengenehmigung.
Warum einen Ziviltechniker beauftragen?
Ziviltechniker sind mit öffentlichem Glauben versehene Personen. Sie sind ermächtigt, öffentliche Urkunden auszustellen, welche von Verwaltungsbehörden auf gleiche Weise wie selbst erstellte Urkunden angesehen werden.
Zur Erlangung der Befugnis sind ein Hochschulstudium mit Masterabschluss, jahrelange Berufserfahrung und die Ablegung einer kommissionellen Prüfung erforderlich.
Im Rahmen der Befugnis ist der Ziviltechniker zu beratenden, planenden oder gutachterlichen Tätigkeiten ermächtigt, nicht jedoch zu ausführenden Tätigkeiten wie beispielsweise dem Bau einer Maschine.
Der Ziviltechniker ist unter völliger Verschwiegenheit stets zur Wahrung der Auftraggeberinteressen verpflichet.
[Quelle: ZTG 2019]
Weitere Informationen bezüglich des Befugnisumfangs und der Stärken der Ziviltechniker finden Sie unter folgendem Link:
https://www.arching.at/ziviltechnikerinnen/die_ziviltechnikerinnen.html